Die SAXONIA spielt eine zentrale Rolle in der nachhaltigen Entwicklung und Sanierung von Flächen in Freiberg und Umgebung. Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist das Erdstoffmanagement.
Das Erdstoffmanagement der SAXONIA ermöglicht es, freibergtypische schwermetallangereicherte Erdaushübe abfallrechtlich zu verwerten, wodurch eine finanzielle Mehrbelastung der Bauherren durch sonst notwendige Deponierung vermieden wird. So verbleiben freibergtypisch belastete Böden im Freiberger Raum und führen nicht zu einer Schadstoffanreicherung in anderen Gebieten oder zu einem verstärkten Verbrauch des noch verfügbaren Deponieraums in Sachsen.
Für Ihre Anfrage zur Erdstoffannahme können Sie unser Anfrageformular nutzen, welches Sie ausgefüllt per Mail an erdstoffe@saxonia-freiberg.de senden. Alternativ können Sie uns unter Tel. 03731/395031 kontaktieren oder richten Ihre konkrete Anfrage per FAX an 03731/395032.
Annahmekriterien
Materialien, die angenommen werden können (Abfallschlüsselnummern nach AVV):
+ Boden und Steine (ASN 170504)
+ Boden und Steine (ASN 170503*); gilt nur für Böden mit erhöhten Gehalten an Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer und Zink aus dem Bodenplanungsgebiet "Raum Freiberg", da hier Sonderwerte vorliegen
+ Baggergut (ASN 170506)
+ Boden-Bauschutt-Gemische (ASN 170904), die einen Bauschuttanteil von ≥ 10 Vol.-% und < 50 Vol.-% aufweisen
+ Boden-Bauschutt-Gemische (ASN 170903*), die zusätzlich gefährliche Stoffe enthalten – gilt nur für erhöhte Gehalte an Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer und Zink aus dem Bodenplanungsgebiet "Raum Freiberg", da hier Sonderwerte vorliegen
Chemische Einbauparameter
Seitens der zuständigen Überwachungsbehörde (Landesdirektion Sachsen, DS Chemnitz) wurden in Abhängigkeit vom Einbauort unterschiedliche Grenzwerte festgelegt. Es gelten Sonderwerte für ausgewählte Parameter. Zur Prüfung der Einbaumöglichkeit bitten wir um Übersendung der analytischen Nachweise (Deklarationsanalysen nach LAGA TR Boden, Stand 2004). Nach deren Auswertung schicken wir Ihnen ggf. eine Bestätigung in Form eines konkreten Angebotes zur Annahme zu.
–Anwendung der Verordnung zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes "Raum Freiberg" (Abschnitt 5- Verlagerung von Bodenmaterial zum Zwecke der Verwertung) der Landesdirektion Sachsen, DS Chemnitz vom 10.05.2011 (BPG-VO).
Für den "Raum Freiberg" besteht die Möglichkeit, dass eine Annahme von Boden- und Aushubmaterialien nach den Regelungen der BPG-VO erfolgen kann. Basierend auf der Verordnung existieren bei Einhaltung verschiedener Randbedingungen Vereinfachungen beim Umgang mit Bodenmaterialien aus Tiefbaumaßnahmen im Regelungsgebiet (Analysenfreiheit). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personal. Die aktuelle Annahmestelle Spülhalde Hammerberg befindet sich in der Teilfläche 4 des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“.
Bodenmechanische und bautechnische Einbauparameter
Es werden nur Bodenaushübe angenommen, die den Bodenklassen 3 – 6 zuzuordnen sind (Sande, Kiese, Schluffe, Tone). Beimengungen der Bodenklasse 1 sind zulässig, wenn sie sich im Zuge des Bauvorhabens nicht gesondert aushalten lassen. Ansonsten sind Bodenaushübe der Bodenklasse 1 (Mutterboden) gesondert auszuweisen. Eine Annahme erfolgt nur bei Einhaltung spezieller chemischer Vorgaben. Böden der Bodenklasse 2 (Schlämme) werden nicht entgegengenommen.
Bei Böden der Klasse 6 ist der Steindurchmesser > 63 mm kleiner als 40 % zu halten. Bei Böden der Klasse 7 ist eine Anlieferung/Entgegennahme nur möglich, wenn diese vor Anlieferung derart zerkleinert/aufbereitet werden, dass sie eine maximale Kantenlänge von 300 mm aufweisen. Überkorn mit einer Kantenlänge bis 500 mm ist bis maximal 10 Volumen-% ist zulässig.
Bei den Erdstoffen (Bodenaushub, Baggergut) werden überregional nur Böden angenommen, wenn es sich um Bodenmaterialien entsprechend LAGA TR Boden, Stand 2004 mit bis zu 10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen (z. B. Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch) handelt. Eine Ausnahme besteht für Aushubmaterialien aus Tiefbaumaßnahmen des Freiberger Raumes mit regionaltypischer Belastung.
Ausgenommen bei der Materialannahme sind generell Erdstoffe bzw. Bauschutt mit Fremdstoffen wie bituminöse Straßenaufbrüche, Metalle, auch Stahlbeton, Schrotte, Plaste (Rohrleitungen, Folien, Geotextilien usw.) sowie Holz (Holz aus Abbruch, Baumstubben, Baumstämme).
Ausgehend von Ihrer Anfrage ist nach erfolgter Annahmeprüfung bei Mengen größer 15 t eine Anliefervereinbarung abzuschließen. Bei Kleinstmengen bis 15 t ist lediglich eine Annahmeerklärung erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass eine Anlieferung an der Annahmestelle nur nach Voranmeldung und Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Annahmeerklärung bzw. nach Vertragsabschluss möglich ist.
Folgende Formulare können Sie bei uns telefonisch unter 03731/395031 anfordern:
Formulare zur Annahmeerklärung
+ Annahmeerklärung zur Verwertung von Bodenmaterial aus dem Freiberger Raum - Anlieferung nach den Regelungen der BPG-VO
+ Annahmeerklärungen für Kleinstmengen (bis 15 t) aus dem Freiberger Raum und außerhalb
Hinweise zur Anlieferung
+ Anmeldung und Einweisung durch Personal vor Ort
+ Die Mengenermittlung erfolgt durch Umrechnung der Kubatur oder Wägung (keine Waage vor Ort).
+ Bei schlechten Witterungsbedingungen bitten wir Sie, sich ggf. über die Fahrverhältnisse vor Ort zu informieren.
Die Rechnungslegung erfolgt durch SAXONIA nach Beendigung der Anlieferung bzw. bei längeren Vertragsverhältnissen jeweils als Abschlagsrechnung zum Monatsende. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Erdstoffzentrale.
Die Anfahrt erfolgt von der B 173 (Dresdner Straße) über die Straße „Unteres Muldental“ und die firmeneigene Zufahrtsstraße zur Annahmestelle (siehe Ausschilderung).
Ansprechpartner

Sabine Meißner
Flächen- und Erdstoffmanagement

Patrick Oettel
Flächen- und Erdstoffmanagement

Sven Würzner
Mitarbeiter Erdstoffannahme