Anlieferung & Annahme

Anlieferung

Bitte beachten Sie die Anfahrtsstrecke innerhalb des Stadtgebietes Freiberg. Die Anfahrt erfolgt über die B 173 (Dresdner Straße) in der Höhe der Tankstelle ESSO über das SAXONIA-eigene Gelände des ehemaligen Ostbahnhofes und von dort über die Himmelfahrtsgasse / Hammerberg zur Annahmestelle (siehe auch Ausschilderung).

Hinweise zur Anlieferung

  • Anmeldung und Einweisung durch Personal vor Ort
  • Mengenermittlung erfolgt durch Umrechnung oder Wägung (keine Waage vor Ort)
  • Bei schlechten Witterungsbedingungen bitten wir Sie, sich ggf. über die Fahrverhältnisse vor Ort zu informieren.
 

Annahmekriterien

Materialien, die angenommen werden können
(Abfallschlüsselnummern nach AVV)

 
Bodenmaterialien
  • Boden und Steine (170504)
  • Boden und Steine (170503*); betrifft nur Böden mit erhöhten Gehalten für Arsen, Blei, Cadmium, Zink, Kupfer für Böden aus dem Regelungsgebiet der Bodenplanungsgebietsverordnung "Raum Freiberg", da hier Ausnahmegrenzwerte vorliegen
  • Baggergut (170506) 
     
Chemische Einbauparameter
 

Seitens der zuständigen Umweltbehörde (Landesdirektion Sachsen, Chemnitz) wurden in Abhängigkeit vom Einbauort unterschiedliche Grenzwerte festgelegt. Zur Prüfung der Einbaumöglichkeit bitten wir um Übersendung der chemischen Analysenergebnisse. Nach Auswertung schicken wir Ihnen dann eine Bestätigung bzw. Annahmeerklärung.
 
Chemische Einbauparameter - Regelungen der Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes  "Raum Freiberg" vom 10.05.2011 (BPG-VO)
 

Für den "Raum Freiberg" besteht die Möglichkeit, dass eine Annahme von Boden- und Aushubmaterialien nach den Regelungen der BPG-VO erfolgen kann. Basierend auf der Verordnung existieren bei Einhaltung verschiedener Randbedingungen Vereinfachungen beim Umgang mit Bodenmaterialien aus Tiefbaumaßnahmen im Regelungsgebiet (Analysenfreiheit). Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an unser Personal. Die Spülhalde Hammerberg befindet sich in der Teilfläche 3 des Bodenplanungsgebietes.

 


Bodenmechanische und bautechnische Einbauparameter
 

Es werden nur Bodenaushübe angenommen, die den Bodenklassen 3 – 6 zu zuordnen sind (Sande, Kiese, Schluffe, Tone). Beimengungen der Bodenklasse 1 sind zulässig, wenn sie sich im Zuge des Bauvorhabens nicht gesondert aushalten lassen. Bodenaushübe nur der Bodenklasse 1 (Mutterboden) sind gesondert auszuweisen. Eine Annahme erfolgt nur bei Einhaltung spezieller chemischer Vorgaben. Böden der Bodenklasse 2 (Schlämme) werden nicht entgegengenommen.
 
Bei Böden der Klasse 6 ist der Steindurchmesser > 63 mm kleiner als 40 % zu halten. Bei Böden der Klasse 7 ist eine Anlieferung/Entgegennahme nur möglich, wenn diese vor Anlieferung derart zerkleinert/aufbereitet werden, dass sie eine maximale Kantenlänge von 300 mm aufweisen. Überkorn mit einer Kantenlänge bis 500 mm ist bis maximal 10 Volumen-% ist zulässig.
 
Bei den Erdstoffen (Bodenaushub, Baggergut) werden überregional nur Böden  angenommen, wenn es sich um Bodenmaterialien entsprechend LAGA TR Boden 2004 mit bis zu 10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen (z. B. Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch) handelt. Eine Ausnahme besteht für Aushubmaterialien aus Tiefbaumaßnahmen des Freiberger Raumes mit regionaltypischer Belastung.
 
Ausgenommen bei der Materialannahme sind generell Erdstoffe bzw. Bauschutt mit Fremdstoffen wie bituminöse Straßenaufbrüche, Metalle, auch Stahlbeton, Schrotte, Plaste (Rohrleitungen, Folien, Geotextilien usw.) sowie Holz (Holz aus Abbruch, Baumstubben, Baumstämme).

Hinweise für besondere Regelungen für Kleinmengenanlieferer
(bis 100t pro Baustelle)


Anlieferer von Kleinmengen bis 100t pro Baustellen, welche eine Rahmenvereinbarung mit SAXONIA abgeschlossen haben, verwenden bitte folgende Formulare:
 
Formulare zur Annahmeerklärung

Wir weisen darauf hin, dass eine Anlieferung an der Annahmestelle nur nach Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Annahmeerklärungen möglich ist. Folgende Formulare können Sie bei uns telefonisch unter 03731/395031 anfordern:

 
  • Annahmeerklärung Boden aus dem Freiberger Raum - Anlieferung nach den regelungen der BPG-VO