Hier finden Sie Ihre Unteralgen die Sie zur Beantragung im Landkreis Mittelsachsen benötigen. Die Interessenbekundung ist bis zum 12. November 2010 einzureichen. Im Anschluss werden Sie aufgefordert das Projektformular auszufüllen. Nach Beendigung des Projektes benötigen wir von Ihnen den Projektbericht und die Zähllisten. Diese uns alle anderen Grundlagen der Abrechung finden Sie unter Grundlagen für die Abrechnung. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise.
Um Ihr Mikroprojekt bewerten zu können benötigt der Begleitausschuss diese Interessenbekundung von Ihnen. Bitte füllen Sie diese aus und senden Sie uns bis 12. November 2010 zu. Im Nachgang wird Ihre Interessenbekundung einer Vorprüfung unterzogen. Bitte beachten Sie die Hinweise die wir Ihnen zu senden. Achtung: Die Bearbeitung der Vorprüfung und Ihre persönliche Vorstellung des Projekts im Begleitausschuss sind Vorraussetzung der Bewilligung.
Finanztechnische Grundlagen / Hinweise für Mikroprojekte in MIttelsachsen
Interne Hinweise für Mikroprojektträger zur finanztechnischen Abwicklung von Projekten im ESF-Programm Stärken vor Ort im Landkreis Mittelsachsen
(Basis Förderleitfaden, Version 2.0 – Stand 01.02.2010)